Prüfungen im Energiebereich
Prüfungen im Energiebereich
In den letzten Jahren haben sogenannte energiewirtschaftliche Prüfungen erheblich an Bedeutung gewonnen.
Wir prüfen und erstellen Prüfungsvermerke (Bescheinigungen) für verschiedene gesetzlich vorgeschriebenen Sachverhalte im Energiebereich. Zu unserem Kundenkreis gehören vorzugsweise genossenschaftliche Unternehmen.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Dienstleistungen:
Prüfungen und Prüfungsvermerke nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Dieses Gesetz regelt Prüfungen, welche nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vorgeschrieben sind.
- für Unternehmen, die ein Stromverteilungsnetz unterhalten (Energieversorgungsunternehmen mit Verteilungsnetz)
Prüfungen über meldepflichtige Strommengen und geförderte Anlagen nach dem EEG und KWKG gegenüber vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibern nach dem EnFG und StromNEV
- für stromintensive gewerbliche Unternehmen, die Anträge zur Begrenzung von Stromumlagen stellen
(KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage; Besondere Ausgleichsregelung der BAFA);
Prüfungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz für Netzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen
Prüfungen von Segmentbilanzen im Rahmen der Abschlussprüfungen (§6b EnWG)
Prüfung nach der Konzessionsabgabenverordnung
- für Unternehmen, die Sondervertragskunde bei ihrem Energieversorger sind, und Anträge zur Befreiung der Konzessionsabgabe stellen
Prüfung öffentlicher Zuschüsse im energiewirtschaftlichen Bereich
Wir prüfen zudem Antragsvoraussetzungen für die Bewilligung öffentlicher Zuschüsse im Rahmen von Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und im Nahwärmebereich.
- für bei Unternehmen, deren Investitionen im Energiebereich durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden
Prüfungen nach der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (Carbon-Leakage-Verordnung)
- für Unternehmen, die Sektoren unterhalten, die besonders von Emissionen betroffen und somit beihilfeberechtigt sind
Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1:201
Bei Bedarf erstellen wir Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1:201:
Nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) sind Unternehmen, welche nicht die KMU-Kriterien der EU erfüllen, verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder EMAS Umweltmanagementsystem zu implementieren.
Ein Energieaudit ist eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten. Die Prüfung wird von uns von einem zertifizierten Energie-Auditor nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt und nach ihren speziellen Wünschen ausgerichtet.
Ansprechpartner:
Dr. Joachim Pletsch
Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater