Prüfungen im Energiebereich

In den letzten Jahren haben sogenannte energiewirtschaftliche Prüfungen erheblich an Bedeutung gewonnen:

Zu diesen gesetzlich gesehenen Prüfungen gehören Prüfungen und Prüfungsvermerke nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Wir prüfen und erstellen Prüfungsvermerke (Bescheinigungen) für

Unternehmen, die ein Stromverteilungsnetz unterhalten und zusätzlich über weitere
Geschäftsbereiche verfügen (Energieversorgungsunternehmen mit Verteilungsnetz)
 

  • Prüfungen von Segmentbilanzen im Rahmen der Abschlussprüfungen (§6b EnWG)
  • Prüfungen über meldepflichtige Strommengen und geförderte Anlagen nach dem EEG und KWKG gegenüber vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibern (§75 EEG; §30 KWKG; §19 StromNEV)

Stromintensive gewerbliche Unternehmen, die auf Antrag ihre EEG-Umlage begrenzen können (Besondere Ausgleichsregelungen; §64 EEG)

  • Prüfung der Bruttowertschöpfungsrechnung sowie zugehöriger Strommengen als Voraussetzung für die Antragstellung
  • Prüfung von meldepflichtigen Strommengen gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern
  • Prüfung von selbstständigen Unternehmensteilen als Voraussetzung für die Antragstellung

Unternehmen, deren Investitionen im Energiebereich durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden

  • Prüfung der Antragsvoraussetzungen für die Bewilligung öffentlicher Zuschüsse im Rahmen von Investitionen in derartige Anlagen nach dem KWKG

Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1:201

Nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) sind Unternehmen, welche nicht die KMU-Kriterien der EU erfüllen, verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder EMAS Umweltmanagementsystem zu implementieren.
Ein Energieaudit ist eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten. Die Prüfung wird von uns von einem zertifizierten Energie-Auditor nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt und nach ihren speziellen Wünschen ausgerichtet.

 

Ansprechpartner:

Dr. Joachim Pletsch
Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater