Auslagerung des Datenschutzbeauftragten
Neben dem wachsenden Datenvolumen steigt – auch durch ständige Gesetzesänderungen – stetig die Komplexität der Anforderungen an den Datenschutz und damit an die Person des Datenschutzbeauftragten. Unsere Datenschutzspezialisten beschäftigen sich tagtäglich mit sich verändernden Anforderungen.
Dieses Know-How bieten wir Ihrem Unternehmen durch unsere Dienstleistung „Auslagerung des Datenschutzbeauftragten“ an.
Inhalte unserer Tätigkeiten:
Übernahme der Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach den Vorgaben im Sinne des Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG, insbesondere
- Unterrichtung und Beratung der Geschäftsleitung und dessen Beschäftigten, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weiterer Datenschutzvorschriften der Europäischen Union bzw. der Bundesrepublik Deutschland. Die Informationsvermittlung schließt Auslegungen der Datenschutzaufsichtsbehörden sowie der Rechtsprechung ein.
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen
- Mitwirkung bei im Rahmen des Projektmanagements sowie der Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und Überwachung ihrer Durchführung
- Zusammenarbeit mit den für die Datenschutzaufsicht zuständigen Behörden einschließlich der Verpflichtung nach Art. 36 DSGVO zur Konsultation der Datenschutzaufsicht
- Fortschreibung und Weiterentwicklung des Datenschutzmanagements
- Kontrollen zur Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kontrollen zur Wahrung der Rechte Betroffener
- Prüfung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO
- Schulung und Unterrichtung der Mitarbeiter
Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt
Neben der Auslagerung des Datenschutzbeauftragten bieten wir Ihnen auch individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratungsdienstleistungen zum Datenschutz an.
Ihre Vorteile:
- Aufsichtsrechtlich angemessene Umsetzung
- Praxisorientierung durch den Einsatz externer Spezialisten, deren Fachkunde durch aufwändige Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig bestätigt wird
- Effiziente Vorgehensweise durch den Einsatz eines Dokumentationstools sowie verschiedener Audittools
- Sie profitieren von den Synergieeffekten eines der größten Mehrmandantendienstleister zur Informationssicherheit und des Datenschutzes Deutschlands. Auf unsere Kompetenz vertrauen per 01.01.2019 ca. 130 Kunden.
- Entlastung der Bankmitarbeiter von administrativen Tätigkeiten
- Keine aufwändigen Fortbildungsmaßnahmen für Ihr Institut
- Zeitersparnisse und damit Zeitreserven für das Bankgeschäft und Ihre Kunden
Kontaktieren Sie uns.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Ansprechpartner:

Thomas Goldbrunner
Leiter
IT-Audit/-Compliance
Mobil: | 089 / 2868 5163 |
Mail: | TGoldbrunner(at)gv-bayern.de |
Notes: | Thomas Goldbrunner@GVB |