Dienstleistungen

IT-Prüfung

Qualitativ hochwertige IT-Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Prüfung sowie Unterstützung der Internen Revision bei der IT-Revision und der Administratoren bei IT-Sicherheitsfragen gewinnen gerade im Alltag immer mehr an Bedeutung.
Sie sind Spezialist in Ihrer Branche – wir sind Spezialist in der IT-Prüfung!
Insbesondere im IT-Bereich sind technische und aktuelle Kenntnisse sowie das Wissen der möglichen Umsetzung in die Praxis notwendig.
Unsere IT-Revisoren/-innen sind zu 100 Prozent in ihrem Spezialgebiet tätig und haben damit eine sehr gute Fachexpertise.

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Auslagerung des Datenschutzbeauftragten

Neben dem wachsenden Datenvolumen steigt – auch durch ständige Gesetzesänderungen – stetig die Komplexität der Anforderungen an den Datenschutz und damit an die Person des Datenschutzbeauftragten.
Unsere Datenschutzspezialisten beschäftigen sich tagtäglich mit sich verändernden Anforderungen.
Dieses Know-How bieten wir Ihrem Unternehmen durch unsere Dienstleistung „Auslagerung des Datenschutzbeauftragten“ an.

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Auslagerung Informationssicherheitsbeauftragter

Die Vorstandsmitglieder der Kreditgenossenschaften haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden (§ 34 Abs. 1 GenG). Die Verantwortung umfasst auch die komplexen und umfangreichen Bereiche der Informationssicherheit.
Die daraus resultierenden Aufgaben können auf einen Informationssicherheitsbeauftragten delegiert werden, der gemäß II. 4. Tz. 20 BAIT unter bestimmten Voraussetzungen auch ausgelagert werden kann.

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Unterstützung der Innenrevision bei Banken

Nicht nur Stellenneubesetzungen, Kündigungen oder Krankheiten können zu Defiziten in der Internen Revision führen. Wir verfügen ebenso über Experten in besonders spezialisierten Prüfungsfeldern, wie Gesamtbanksteuerung oder WpHG-/Depotprüfung.
In diesen Fällen unterstützen wir Sie gerne, indem wir Aufgaben temporär oder langfristig übernehmen.
Unsere Mitarbeiter sind durch ihren Erfahrungsschatz mit den notwendigen Anforderungen an eine Interne Revision im Rahmen der MaRisk vertraut.
Unabhängig davon, ob Ihr Institut 50 Millionen oder 1,5 Milliarden Bilanzsumme aufweist.
Zur vorübergehenden – oder in Ausnahmefällen auch dauerhaften – Unterstützung bieten wir Ihrem Institut die Dienstleistung "Teilauslagerung der Innenrevision" an.

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